Anfang 2022 hat ein Landgericht die Rechtswidrigkeit bei der Remote-Einbindung von Google-Fonts festgestellt. Jeder Webseitenbetreiber muss seine Webseite prüfen und vermutlich anpassen. Zur Zeit erhalten Webseiten-Betreiber von mindesten 3 verschiedenen Kanzleien Abmahnungen, weil die Google Fonts anders eingebunden werden müssen.
Unsere Software kann in nahezu allen Systemen (Webseiten) implementiert werden. Für bestimmte System, wie z.B. WordPress haben wir ein eigenes Plug-In entwickelt.
Für die Benutzung des DSGVO-Proxy stellen wir Ihnen 9€ (exkl. MWST) im Monat in Rechnung. Sollten Sie Hilfe bei der Einrichtung benötigen, stellen wir Ihnen dafür einmalig 99€ (exkl. MWST) in Rechnung.
Unsere Technologie kann nicht nur für Anfragen wegen Google Fonts helfen. Wir können damit auch Anfragen für andere Dienste DSGVO-konform umleiten.
Alle Anfragen an den Google Fonts Server werden zuerst an einen Server mit Standort in Deutschalnd umgeleitet. Danach erst wird die Anfrage an den Google Server weitergeleitet. Der Google Server "sieht" nur die IP-Adresse unseres Servers, aber nicht mehr die IP-Adresse des Besuchers Ihrer Webseite. Dadurch kann die Schriftart geladen werden, ohne dass eine Übertragung von Kundendaten an den amerikanischen Server stattfindet.
Bitte verwenden Sie dafür einen Online-Scanner der It-Recht24.de Kanzlei unter folgendem Link:
Online-Scanner auf eRecht24.de aufrufenDer Klick auf den Link öffnet eine neue Webseite. Bitte geben Sie dort die URL Ihrer Webseite ein und warten Sie auf das angezeigte Ergebnis.
Manche Google Dienste binden Google Fonts ein, ohne das Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden.
Youtube oder ReCaptcha laden und verwenden Google Fonts ohne das SIe die Möglichkeit haben, diese lokal einzubinden oder diese irgendwie anderes DSGVO-konform zu laden. Dafür können wir Ihnen auch Lösungen anbieten. Bitte sprechen Sie uns an oder senden Sie uns einen Rückruf-Wunsch.
Wenn Sie uns Ihre Rufnummer schicken, werden wir Sie anrufen und mit Ihnen das Problem lösen.